Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ab dem 9. Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Kreditinstitute verpflichtet, bei Überweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung durchzuführen – auch bekannt als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP). Diese Neuerung soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen und Fehlüberweisungen oder Betrugsversuche reduzieren.

Worum geht es bei der Empfängerüberprüfung?

Bislang wurde bei Überweisungen der angegebene Empfängername nicht mit dem zur IBAN hinterlegten Namen abgeglichen. Mit der neuen EU-Verordnung ändert sich das:
Bevor eine Überweisung freigegeben wird, prüft die Bank, ob der eingegebene Name mit den Kontodaten des Empfängers übereinstimmt.
Das Ergebnis dieser Prüfung wird der überweisenden Person angezeigt – sie entscheidet anschließend, ob die Zahlung freigegeben oder abgebrochen werden soll.

Welche Überweisungen sind betroffen?

Die Empfängerüberprüfung gilt für:

  • Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) und
  • normale Euro-Überweisungen im Euroraum.

Sie betrifft ausschließlich Zahlungen von Girokonto zu Girokonto. Andere Kontotypen – etwa Spar- oder Darlehenskonten – sind von der Regelung ausgenommen.

Sowohl elektronische als auch papierbasierte Überweisungen unterliegen der Prüfung. Bei papierhaften Aufträgen erfolgt die Überprüfung jedoch nur, wenn sie persönlich in der Bankfiliale abgegeben werden.

Bestehende Daueraufträge werden weiterhin ohne Empfängerüberprüfung ausgeführt. Erst bei Änderungen oder neuen Daueraufträgen wird der Abgleich erforderlich. Lastschriften sind nicht betroffen.

Auswirkungen für Kundinnen und Kunden

Je nach Ergebnis der Überprüfung kann das Online-Banking-System unterschiedliche Rückmeldungen geben:

  1. Daten stimmen überein
    Die Überweisung kann ohne Einschränkungen ausgeführt werden.
  2. Daten sind ähnlich, aber nicht identisch
    Der tatsächliche Kontoname wird angezeigt. Sie können Ihre Eingabe prüfen und bei Bedarf korrigieren oder die Zahlung trotzdem freigeben.
  3. Daten weichen deutlich ab
    Sie werden auf ein mögliches Risiko hingewiesen. Sie können die Überweisung abbrechen, korrigieren oder bewusst fortsetzen.

Bei papierhaften Überweisungen teilt das Bankpersonal das Ergebnis der Überprüfung direkt mit und erläutert das weitere Vorgehen.

Wird eine Überweisung trotz korrekter Empfängerüberprüfung an eine falsche Person ausgeführt, haftet die Bank nicht für den entstandenen Schaden.
Führt das Institut jedoch keine Prüfung durch und kommt es dadurch zu einem fehlerhaften Zahlungsvorgang, muss es den Betrag erstatten.

Das sollten Sie beim Überweisen beachten

  • Informieren Sie sich bei Ihrer Bank über die neue Empfängerüberprüfung.
  • Kontrollieren Sie bei Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen den exakten Empfängernamen.
  • Geben Sie diesen Namen präzise in das Überweisungsformular ein.
  • Prüfen Sie das Ergebnis des Abgleichs sorgfältig, bevor Sie die Zahlung freigeben.

Beachten Sie: Auch künftig tragen Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber die Verantwortung für Ihre Überweisungen. Nach der Bestätigung kann ein Auftrag in der Regel nicht mehr widerrufen werden.

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