Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ab dem 9. Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Kreditinstitute verpflichtet, bei Überweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung durchzuführen – auch bekannt als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP). Diese Neuerung soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen und Fehlüberweisungen oder Betrugsversuche reduzieren. Worum geht es bei der Empfängerüberprüfung? Bislang wurde bei Überweisungen der angegebene Empfängername nicht mit dem zur IBAN […]